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Monthly Archive September 2017

Hund geht laut bellend zum Nachbarhaus – und rettet dadurch einen Menschen

Hund bellt

Archivbild

Erkrath. Wie das Onlinemagazin “DerWesten” meldet, stand plötzlich ein Hund laut kläffend vor der Tür eines Wohnhauses in Erkrath. Die Bewohner kannten das Tier. Es gehörte ihrer Nachbarin (80). Weil der Hund sich aber ungewöhnlich verhielt, befürchteten sie Schlimmes – und machten sich auf die Suche nach der Nachbarin.

Sie fanden die Seniorin schließlich eingeklemmt unter einem Drahtgitterzaun. Die angerückte Feuerwehr konnte die Frau schnell befreien.

Sie wurde mit einer Platzwunde am Kopf ins Krankenhaus gebracht.

Offenbar war die Frau beim Gassigang mit ihrem Hund unglücklich die Treppe eines Gehwegs herabgestürzt und hatte sich dabei den Kopf unter dem Drahtgitterzaun eingeklemmt.

(fel)
DERWESTEN

Hündin aus Florida taucht 1,5 Jahre später in New York wieder auf

Wie der amerikanische Fernsehsender CBS12 meldet, fand eine Mischlingshündin (Deutscher Schäferhund / Jack Russel) nach 18 Monaten wieder ihr Zuhause und ihre Familie.
Im Jahre 2016 verschwand die Hündin in Florida, deren letze Spur ein Video von einer Überwachungskamera einer Tankstelle war.
In diesem Video war auf unscharfen Bildern zu sehen wie ein Mann mit dem Tier im Auto davonfährt.

Jetzt 1,5 Jahre später tauchte “Relay” in Queens, ein Stadtteil von New York, wieder auf. Die örtliche Tierrettung konnte anhand des Microchips die Hündin identifizieren und den Halter mit Adresse ermitteln.
Die Familie aus Palm Beach wurde dann über die Tierrettung informiert, dass ihre “Relay” wohlauf und gesund gefunden wurde.

Was genau passiert ist und wie Relay 1.200 Meilen (fast 2.000 km) weit gekommen ist, wird nur “Relay” selber wissen.

Relays Herrchen sagte: „Ich habe mir oft gesagt: “Sie werden den Hund finden. Sie werden ihn vielleicht nicht lebendig finden, aber irgendwie werden sie den Chip finden und uns anrufen’“, zitiert die „New York Times“ den Mann.

Quelle: CBS12

Treue eines Hundefreundes in Rom bis über den Tod hinaus.

Heute erreicht uns eine traurige und rührende Nachricht aus Rom.

Einer Polizeistreife aus Rom viel auf der Via Tuscolana ein mittelgroßer Hund auf, dieser Wachte neben einem am Boden liegenden, kleinen Hund und blieb ständig bei ihm. Wie es sich herausstellte war der kleinere Hund tot.  Wahrscheinlich wurde der Hund von einem Auto angefahren. Das berichtete die italienische Tageszeitung „La Repubblica“ am Mittwoch berichtet in ihrem Onlinebereich.

Der Hund der bei seinem Freund Wachte wollte ihn nicht alleine lassen und hielt praktisch Totenwache. Die Stadtpolizisten sagten später, viele Fahrer vorbeifahrender Autos hätten abgebremst und die anrührende Szene beobachtet.

Wir sollten zugestehen das Trauer auch ein fester Bestandteil in der Tierwelt ist.

Quelle la Repubblica / Twitter

Arthrose bei Hund und Katze

Wenn Tiere lieber liegen statt laufen Gelenkerkrankungen verursachen dauerhafte Schmerzen. Mit Therapien kann man Hund und Katze unterstützen.

Bonn (ots) – Wenn die ersten Herbstnebel übers Land wabern, würden Bello und Mieze sich am liebsten ganz fest in ihr Kissen kuscheln. Und dann an einem gemütlichen Plätzchen in der warmen Stube einfach darauf warten, dass dieser unfreundliche Tag vorübergeht. Beide haben immerhin schon einige Jährchen auf dem Buckel. Die Gelenke wollen nicht mehr so wie früher. Im Sommer lief noch alles wie geschmiert, aber jetzt, mit den ersten kalten und feuchten Tagen, melden sich die ersten Schmerzen. Bello und Mieze leiden an Arthrose, einer chronischen Gelenkerkrankung, die sich langsam in ihr Leben geschlichen hat.

Ob eine akute Verletzung, ob eine Fehlstellung des Gelenks, bakterielle Infektionen oder einfach nur altersbedingter Verschleiß der Auslöser war, ist für den Verlauf der Krankheit eher nebensächlich. In jedem Fall ist der Knorpel im Gelenk in Mitleidenschaft gezogen und hat sich entzündet. Im weiteren Krankheitsverlauf entstehen aus zunächst akuten chronische Schmerzen, die selbst die aktivste Katze und den bewegungsfreudigsten Hund zur Ruhe zwingen. Dabei wäre gerade jetzt eine angemessene Bewegung das Beste für Mieze und Bello, damit die Gelenke nicht ganz einrosten.

Auch wenn die Arthrose nicht geheilt werden kann, ist es wichtig, die Schmerzen zu therapieren. Natürlich zum einen, um die vierbeinigen Lieblinge nicht unnötig leiden zu lassen. Zum anderen zieht dauerhafter Schmerz weitere schwerwiegende Beeinträchtigungen nach sich. Beispielsweise leidet das Immunsystem betroffener Tiere oder wegen mangelnder Bewegung werden die Muskeln schlaff. Auf Dauer besteht sogar die Gefahr, dass sich ein Schmerzgedächtnis entwickelt. Grund dafür ist die zunehmende Empfindlichkeit der Nervenzellen. Bereits geringe Reize werden dann als schmerzhaft wahrgenommen.

Das muss nicht sein. Es stehen heute moderne Schmerztherapien für Hund und Katze zur Verfügung. Bei der Auswahl geeigneter tierartspezifischer Medikamente kann jedoch nur der Tierarzt weiterhelfen. In Absprache mit diesem hat der Tierhalter es jedoch in der Hand, sein Tier zu unterstützen, etwa mit Bewegungstherapien oder durch eine Gewichtskontrolle. Übergewicht durch falsche Fütterung belastet die “angeschlagenen Gelenke” zusätzlich. Arthrosepatienten sollte man deshalb nicht mit einem Übermaß an “Leckerlis” trösten.

Für den Tierarzt ist es wichtig, möglichst viel über das tägliche Verhalten von Mieze und Bello zu erfahren. Dabei helfen Behandlungsprotokolle, in denen beispielsweise die Gewichtsentwicklung genau festgehalten wird – eine weitere Aufgabe für den Tierhalter. Hilfreich ist zudem ein Schmerztagebuch. Mit etwas Übung können Tierhalter den Schmerzgrad ihrer Lieblinge recht gut einschätzen und in eine Schmerzskala eintragen. Diese Beobachtungen helfen dem Tierarzt, die Therapie für Mieze und Bello dem Krankheitsverlauf anzupassen. Schmerztherapien machen so das Leben auch für Bello und Mieze wieder lebenswert.

Weitere Informationen zum Thema sind hier veröffentlicht http://ots.de/6OBejhttp://ots.de/TLuBO

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Bildquelle: ots/Bundesverband für Tiergesundheit e.V

Illegaler Welpenhandel

Illegale Welpen

Welpen brauchen Ihre Hilfe!

(Deutscher Tierschutzbund e.V.) Fast wöchentlich wird irgendwo ein Fahrzeug voll wehrloser Welpen entdeckt. Denn skrupellose Geschäftemacher – häufig in Osteuropa – vermehren so genannte “Moderassen”, aber auch Mischlinge, in großem Stil, um sie auch in Deutschland oft direkt aus dem Kofferraum heraus an den Mann zu bringen. Sie missbrauchen Muttertiere als Gebärmaschinen und trennen die Welpen viel zu früh von der Mutter. Zu klein für eine schützende Impfung, oft krank und von Parasiten befallen, kommen die Hündchen mit gefälschten Papieren nach Deutschland. Für Käufer sind diese Hunde keineswegs ein Schnäppchen. Viele sterben nach dieser Tortur. Wegen der fehlenden Prägephase leiden auch die überlebenden Hunde oft an nicht wiedergutzumachenden Verhaltensauffälligkeiten.

Katzen

Auch Katzenkinder sind betroffen!

12. Dezember 2016: Wieder illegaler Welpenhandel in Bayern!
Bei der Kontrolle eines Transporters aus der Ukraine entdeckten Beamte dieses Mal 27 schlecht ernährte und dehydrierte Kätzchen, eingepfercht in drei Kartons. Die viel zu jungen Tiere sollten bei uns wahrscheinlich als Weihnachtsgeschenke verkauft werden. Zwei Kartons waren bereits leer. Die geschwächten Tiere werden im Tierheim Feucht aktuell genau untersucht und liebevoll aufgepäppelt. Gerade zur Weihnachtszeit können wir nur immer wieder appellieren: kauft keine Tiere aus dubiosen Quellen!

Immer wieder geraten die uns angeschlossenen Tierheime in Notsituationen, in denen sie schnelle, unbürokratische Hilfe brauchen. Wenn immer wieder unzählige Welpen tierärztlich betreut und versorgt werden müssen. Dann explodieren die Kosten für das Futter und den Tierarzt. Für solche Notfälle haben wir den Feuerwehrfonds eingerichtet, damit wir den betroffenen Tierheimen sofort zur Seite stehen können.

Ihre Spende sorgt dafür, dass wir mit unserem Feuerwehrfonds rasch helfen können, wenn wieder einmal ein Tierheim durch illegalen Welpenhandel in Not geraten ist. Danke!

Quelle: https://www.tierschutzbund.de/spendenprojekt-illegaler-welpenhandel.html

Was tun, wenn das Herz müde wird?

Kranker Hund

Hunde büßen ihre Lebensfreude ein, wenn das Herz nicht mehr richtig schlägt
Je früher Herzerkrankungen erkannt werden, desto besser die Therapiemöglichkeiten

Bonn (ots) – Hunde sind wahre Herzensbrecher, für Herrchen und Frauchen sind sie eine Herzenssache. Werden die Fellnasen ernsthaft krank, bricht es uns das Herz. In der Sprache hat die Idee, das Herz sei das Zentrum des Fühlens und Denkens, bis heute überlebt. Auf jeden Fall ist das Herz der Motor des Lebens. Dafür muss es gleichmäßig schlagen, je nach Hundegröße 70 bis 120 mal pro Minute, und das ein Leben lang.

Nicht selten aber leiden Hunde unter Herzerkrankungen. Rund zehn Prozent haben ein Herzproblem. Symptome sind anfangs nur schwer zu erkennen, weil sich die Krankheit meist schleichend entwickelt. Nachlassende Vitalität, schnellere Atmung oder häufiges Husten sind typische Anzeichen einer Herzerkrankung im fortgeschrittenen Stadium. Selbst Ohnmachtsanfälle sind möglich. Häufig ist die linke Herzklappe in Mitleidenschaft gezogen. 50 bis 60 Prozent aller Hunde über zehn Jahre leiden schätzungsweise daran. Betroffen sind vor allem kleinere bis mittlere Hunde. Größere Rassen sind eher von einer Herzmuskelschwäche betroffen, der dilatativen Kardiomyopathie, kurz DCM. Das Herz ist nicht mehr in der Lage, ausreichend Blut, und damit Sauerstoff, in den Kreislauf zu pumpen.

Weil Früherkennung wichtig ist, wird ein jährlicher Herzcheck für Hunde ab sieben Jahren empfohlen. Dazu gehört ein Abhören des Herzes, denn Herzgeräusche deuten darauf hin, dass mit dem “Motor” etwas nicht stimmt. Bei Verdacht kann eine Ultraschalluntersuchung oder ein Elektrokardiogramm (EKG) weitere Informationen liefern. Eine zusätzliche Blutuntersuchung kann ebenfalls wertvolle Hinweise auf eine Herzerkrankung geben. Je früher eine Herzerkrankung entdeckt wird, desto größer ist die Chance, mit Herzmedikamenten die beschwerdefreie und die Lebenszeit der Tiere insgesamt deutlich zu verlängern.

Für eine erfolgreiche Therapie ist es zwingend notwendig, dass der Hundehalter die Medikamente regelmäßig und dosisgenau verabreicht. Ein herzkranker Hund sollte aktiv bleiben, dies aber in einem dem Gesundheitszustand angemessenem Tempo. Zu viel Speck auf den Rippen belastet Herz und Kreislauf, eine Diät ist also sinnvoll. Da eine Herzerkrankung sich häufig in einer erhöhten Atemfrequenz äußert, kann der Tierhalter ein Atemtagebuch führen. Diese Aufzeichnungen helfen dem Tierarzt, den Verlauf der Krankheit zu begleiten und richtig zu interpretieren.

Weitere Informationen: http://ots.de/bAfo3

 

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Bildquelle: ots/Bundesverband für Tiergesundheit e.V

“Check meinen Chip!”

Tierärzteverband startet bundesweite Aktionswoche im September

Frankfurt am Main (ots) – Vom 11. bis 15. September führt der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) in Kooperation mit Tasso und dem Deutschen Haustierregister erstmals die Aktion “Check meinen Chip” durch. Jeder Hunde- oder Katzenbesitzer kann in dieser Zeit eine Tierarztpraxis aufsuchen, um die Funktionsfähigkeit des Mikrochips bei seinem Tier checken und gleichzeitig überprüfen zu lassen, ob die registrierten Kontaktdaten noch aktuell sind. Ist das Tier noch nicht mit einem Chip gekennzeichnet, besteht die Gelegenheit, das nachzuholen und die Daten von Tier und Besitzer gleich vor Ort registrieren zu lassen.

Grund für die Aktion ist, dass immer noch viel zu wenige Tiere gekennzeichnet und noch weniger gechippte Tiere registriert werden, obgleich diese einfachen Maßnahmen sicherstellen, dass ein entlaufenes Tier schnell wieder an seinen Besitzer zurückvermittelt werden kann. Häufig stimmen aber auch bei einem gechippten und registrierten Tier die Daten nicht mehr, sodass eine Rückführung ebenfalls nicht möglich ist und auch das gekennzeichnete Tier bestenfalls im Tierheim landet.

Die Aktion soll mithelfen, Tierheime zu entlasten und die Register von unnötigem Datenmüll zu befreien. Überdies verschafft sie Tierhaltern die Sicherheit, beim Grenzübertritt oder bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes einen tatsächlich funktionierenden Chip im Tier zu wissen.

“Check meinen Chip” findet künftig immer in der zweiten Septemberwoche statt!

Aktionslogo zum Download und Animationsfilm “Meet Max” unter http://ots.de/61lvp

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Urteile zu Hund & Katz

Vermieter Haustiere

Und mehr Urteile deutscher Verwaltungs- und Zivilgerichte zum Thema Tierhaltung in Haus und Garten

 

Berlin (ots) – Viele Deutsche würden nur ungern auf die Haltung von Tieren in den eigenen vier Wänden verzichten. Diese Hausgenossen werden als Bereicherung des täglichen Lebens betrachtet. Dabei sind die Interessen der Immobilienbesitzer höchst unterschiedlich: Die einen schätzen die altbewährten “Klassiker” wie Hunde und Katzen, die anderen finden Vergnügen daran, sich mit ausgefalleneren Hausgenossen wie Reptilien zu umgeben.

Grundsätzlich können zwei Probleme dabei auftauchen. Das eine ist die Frage, ob die Tierhaltung in bestimmten Wohnsituationen überhaupt erlaubt ist, weil sich Vermieter und Nachbarn gestört fühlen könnten. Die andere Frage stellt sich im Zusammenhang mit der artgerechten Haltung. Gelegentlich wird das von den Behörden überprüft und führt zu Auflagen oder Verboten. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt neun Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema vor.

Das generelle Verbot der Katzen- und Hundehaltung im Mietvertrag ist nicht rechtswirksam. Der Eigentümer einer 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon hatte seine Mieter aufgefordert, eine von ihnen gehaltene Katze zu entfernen, denn das sei ja vertraglich so vereinbart. Doch das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 210 C 103/12) bezeichnete das pauschale Verbot als rechtswidrig. Die grundsätzliche Bedeutung von Haustieren in unserer Gesellschaft erfordere es, eine Interessenabwägung durchzuführen. Diese habe hier nicht stattgefunden. Das Ergebnis hätte gelautet, dass solch ein verhältnismäßig kleines Tier auf 77 Quadratmetern durchaus leben könne.

Gerade Katzen werden häufig nicht nur innerhalb eines Hauses bzw. einer Wohnung gehalten, sondern erhalten “Freigang”. Ein Autobesitzer war der Überzeugung, dass die Nachbarskatze bei solch einem Ausflug die Karosserie seines Autos geschädigt habe und zog deswegen vor Gericht. Er behauptete, über Haare des besagten Tiers zu verfügen und einen DNA-Nachweis führen zu können. Das reichte dem Amtsgericht Aachen (Aktenzeichen 5 C 511/06) nicht aus, denn die Katze könne ja irgendwann tatsächlich ohne Folgen über das Autodach gelaufen sein. Man müsse das Tier schon ganz konkret beim Verursachen eines Schadens erwischt haben.

Eine Wasserschildkröte ist zwar kein besonders großes Tier, benötigt aber trotzdem ausreichend Platz, wenn sie innerhalb einer Wohnung gehalten werden soll. Ein Mann konnte der Schildkröte nur eine Wolldecke als Unterschlupf bieten und ließ sie ansonsten an einem öffentlichen Teich in der Nähe schwimmen, wobei er sie an einer Boje befestigte. Das alles schien dem zur Nachprüfung entsandten Amtsveterinär untragbar. Und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 16 L 1319/11) vertrat nach einer Klage des Schildkrötenhalters die Auffassung des Amtes.

Manchmal übertreiben es Tierfreunde dramatisch, wenn man sie denn überhaupt noch so nennen kann. Die Mieterin einer gut 50 Quadratmeter großen Wohnung quartierte dort 80 Kanarienvögel und Zebrafinken, eine Katze und ein freilaufendes Kaninchen ein. Die Vögel hatten ein ganzes Zimmer als Voliere für sich. Das Amtsgericht Menden (Aktenzeichen 4 C 286/13) hielt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter für angemessen, denn es liege eine klare Gefährdung der Mietsache vor.

Es kann grundsätzlich durchaus erlaubt sein, dass ein Immobilieneigentümer viele Tiere hält. Dann muss er diesen allerdings auch ein angemessenes Umfeld bieten. Ein Mann hatte sich für seinen entlegenen Aussiedlerhof elf deutsche Doggen angeschafft. Die Behörden verboten ihm das nicht von vorneherein. Sie wiesen ihn aber an, die Räume, die nicht ausschließlich Wohn-zwecken dienten, sondern in denen sich die Hunde aufhielten, aus hygienischen Gründen entweder zu fliesen oder mit einem abwaschbaren Anstrich zu versehen. Der Betroffene kam dem nicht nach, letzten Endes bestätigte deswegen das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 K 30/16.KO) ein von den Behörden verhängtes Verbot jeglicher Tierhaltung.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Grundstückbesitzer ein verletztes Wildtier bei sich aufnimmt und es gesund pflegt. Im konkreten Fall handelte es sich um einen Habicht, der an einem Halsinfekt litt und ohne Hilfe kaum überlebensfähig gewesen wäre. Doch dem Bundesnaturschutzgesetz zu Folge musste der Greifvogel nach seiner Genesung unverzüglich freigelassen werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 5 K 27/11.TR). Einziges Kriterium sei, dass er sich selbstständig erhalten könne.

Auch ein ständig im Freien gehaltener Hund hat einen Anspruch auf einen trockenen, geschützten Rückzugsort. Er darf aus Tierschutzgründen nicht dauerhaft bei jeder Witterung an einer Leine angebunden sein, denn das könne seiner Gesundheit erheblich schaden. Das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 6 L 23/13) bestätigte eine behördliche Anordnung, der zufolge eine Hundehütte bzw. ein witterungsgeschützter Liegeplatz errichtet werden müsste.

Bei giftigen Tieren erheben Behörden und Gerichte ganz besondere Anforderungen an den Halter. Ein Nachbar störte sich daran, dass ein anderer Hausbewohner 25 bis 30 Giftschlangen und sechs Pfeilgiftfrösche in seiner Wohnung untergebracht hatte. Der Nachbar fühlte sich durch den Geruch gestört und befürchtete auch die Möglichkeit des Entwischens der Tiere. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 14 Wx 51/03) entsprach der Klage, denn die Haltung von solch gefährlichen Schlangen und Fröschen überschreite den zulässigen Gebrauch des Sondereigentums durch einen Wohnungseigentümer.

Ein Schweinemastbetrieb in der Nachbarschaft hat nicht zwangsläufig eine unzumutbare Geruchsbelästigung zur Folge. Wenn ein neuer Stall über einen Abluftwäscher verfügt, der zu einer mindestens 70-prozentigen Geruchsminderung führt, dann müssen Anwohner in 550 bzw. 270 Metern Entfernung damit leben. So entschied es das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen 7 K 2487/10). Unter Würdigung aller Umstände sei die Schweinemast im konkreten Fall noch zumutbar.

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Bildquelle: ots/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)